Kosten

Die Dauer des Ersttermins liegt bei einer Stunde und ich erlaube mir hierfür 120 Euro zu berechnen.

Alle weiteren Behandlungen werden in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen (Beamte & Post) erstatten je nach Tarif die Behandlungskosten anteilig oder in voller Höhe.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Behandlung bei Ihrer Versicherung.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen leider nicht. Es besteht für gesetzlich versicherte Patienten die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.


Ich weise darauf hin, dass meine Behandlungskosten nach Rechnungsstellung, unabhängig davon ob Ihre Krankenversicherung diese übernimmt, von Ihnen in Vorleistung zu begleichen sind.

Anmerkung:

Falls Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen frühstmögich oder bis spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.

Da ich Zeit für die Vorbereitung und Behandlung für Sie einplane, behalte ich mir vor, bei Nichterscheinen ein Ausfallshonorar in Höhe von 50,- Euro zu berechnen.

Meine Leistungen sind gem. §4 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer befreit.