Kosten

Die Dauer des Ersttermins liegt bei 1,5 Stunden und ich erlaube mir hierfür 140 Euro zu berechnen.

Alle weiteren Behandlungen werden in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen (Beamte & Post) erstatten je nach Tarif die Behandlungskosten anteilig oder in voller Höhe.
Bitte informiere dich vor deiner Behandlung bei deiner Versicherung.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen leider nicht. Es besteht für gesetzlich versicherte Patienten die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.

Ich weise darauf hin, dass meine Behandlungskosten nach Rechnungsstellung, unabhängig davon, ob deine Krankenversicherung diese übernimmt, von dir in Vorleistung zu begleichen sind.

Ich bitte dich, folgende Dokumente im Anhang ausführlich zu lesen, Fragen zu stellen und mögliche Unklarheiten direkt anzusprechen.


Anmerkung:

Falls du einen Termin einmal nicht einhalten kannst, bitte ich dich, diesen frühestmöglich oder bis spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.

Da ich Zeit für die Vorbereitung und Behandlung für dich einplane, behalte ich mir vor, bei Nichterscheinen ein Ausfallhonorar in Höhe von 60,– Euro zu berechnen.

Meine Leistungen sind gem. § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.